30. Januar 2025: Der Deutsche Bundestag beschließt den gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburt. Das Mutterschutzanpassungsgesetz wurde im Plenum des Deutschen Bundestags beschlossen. Damit gibt es ab 1.Juni 2025 neue Schutzfristen für Frauen nach einer Entbindung. Diese sind gestaffelt nach der Schwangerschaftswoche (SSW) zum Zeitpunkt der Entbindung:
Als Sternenkindmama wirst du frei entscheiden können, ob du diesen Mutterschutz in Anspruch nehmen möchtest. Es soll deine selbstbestimmte Entscheidung sein, denn du sollst die Unterstützung erhalten, die du brauchst.
Quelle: Deutscher Bundestag
29. Januar 2025: Der Gesetzesentwurf wurde vom Familienausschuß einstimmig angenommen, und wird am Donnerstag 30. Januar im Plenum des Bundestages behandelt.
2. Januar 2025: Es gibt tolle Neuigkeiten! Natascha Sagorski und familie_sind_alle haben vollen Erfolg. Vier Parteien konnten sich einigen und die Gesetzesinitiative für den gestaffelte Mutterschutz wird voraussichtlich noch vor den Wahlen im Februar verabschiedet:, siehe u.a. Süddeutsche Zeitung , Ärtzeblatt (2.1.2025).
Eine wunderbare Übersicht und Zusammenfassung zum Thema gestaffelter Mutterschutz und den Gesetzesinitiativen findest du auf der Webseiten des Deutschlandfunks, ZDFheute und Magazin Elterm.
Wir unterstützen die Initiative von Natascha Sagorski zu einem Thema, das uns seit Jahren auf dem Herzen liegt! Ein gestaffelter Mutterschutz - eine Schutzfrist für alle Frauen nach stillen Geburten und Verlust in der Schwangerschaft.
Es geht darum, dass Frauen nach Fehlgeburten oder stillen Geburten vor der 24.Woche (unter 500g Geburtsgewicht) keinen Anspruch auf Mutterschutz haben. Die Ampel hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass der Mutterschutz in solchen Fällen auf die 20. Woche vorverlegt werden soll. Aber dann bleiben wieder tausende von Frauen zurück, die ihr Kind vor der 20. Woche still gebären. Wir möchten statt "alles oder nichts" eine gestaffelte Lösung, die allen Sternenmüttern eine Schutzfrist gewährt.
Auf ihrer Initiative familie_sind_alle könnt ihr euch auf dem Laufenden halten, wie es um das Thema "Gestaffelten Mutterschutz" .
Die folgenden Informationen basieren auf dem Mutterschutzgesetz, das noch bis 31. Mai 2025 gültig ist. Ab 1. Juni 2025 greift dann die Regelung des gestaffelten Mutterschutzes.
Was ist die gesetzliche Voraussetzung für Mutterschutz bei Sternenkindern?
Das Personenstandsgesetz ist die rechtliche Grundlage: es gibt vor, wann ein Kind beurkundet wird. Daraus ergibt sich Mutterschutz oder eben nicht.
Wann hat eine Sternenmutter Anspruch auf Mutterschutz?
Wenn das Kind bei der Geburt
wird das Kind beurkundet, d.h. es erhält eine Geburtsurkunde. Daraus ergibt sich der Anspruch auf Mutterschutz.
Gibt es Mutterschutz für Frauen, deren Kinder vor der 24. SSW und unter 500 Gramm tot geboren wurden?
Nein, in diesem Fall besteht aktuell kein gesetzlicher Anspruch auf Mutterschutz. Eine Änderung des Gesetzes wurde am 30.Januar 2025 im Bundestag entschieden. Dann soll bereits nach der 13. Woche eine Schutzfrist eingeräumt werden. Das Gesetz zum gestaffelten Mutterschutz tritt erst am 1. Juni. 2025 in Kraft.
Quelle: Personenstandsgesetz PstV §31
Die Länge des Mutterschutzes nach stiller Geburt oder frühem Tod des Kindes nach der Geburt lässt sich so berechnen: 8 Wochen nach der Entbindung + die nicht genommenen Wochen vor der Entbindung (insgesamt maximal 6 Wochen) + möglicherweise 4 Wochen, wenn das Baby als Frühgeburt zählt. Die Frühgeburtsbescheinigung muss die Klinik ausstellen - fragt gerne dort nach, wenn ihr sie nicht automatisch bekommt. Auch ein still geborenes Baby erhält eine Frühgeburtsbescheinigung. Bei Mehrlingsgeburten zählt das älteste und größte Kind.
Quelle: Mutterschutzgesetz § 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung
Für Frauen besteht nach einer Fehlgeburt nach der 12.Schwangerschaftswoche immerhin ein 4-monatiger Kündigungsschutz, was die Trauer und Situation dieser Frauen berücksichtigt. Frauen nach einer Fehlgeburt müssen sich selbst um eine Krankschreibung kümmern, die aber durchaus empfehlenswert ist, auch über einen längeren Zeitraum, um Zeit für die Trauer und Verarbeitung zu haben. Gleiches gilt natürlich für den Mann und Vater.
Nehmt euch Zeit, auch wenn ihr keinen Anspruch auf Mutterschutz habt. Jede Ärztin oder Arzt kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Das ist auch etwas anderes, wenn wir es so nennen und nicht "Krankschreibung", denn wahrscheinlich seid ihr nicht krank, aber die Trauer verhindert trotzdem, dass ihr arbeitsunfähig seid. Nehmt euch die Zeit, die ihr braucht, ohne auf Ratschläge von außen zu hören, die Arbeit vielleicht als gute Ablenkung empfehlen oder euch andersherum drängen, noch länger zu warten, obwohl ihr gerne arbeiten würdet. Jede Person trauert individuell und nur ihr wisst, was für euch gut ist. Vertraut darauf ohne Verpflichtungsgedanken oder innere Kritiker, die euch in eine Richtung drängen.