Wir erleben immer wieder, dass es unter
Krankenkassen, Arbeitgebern und Kliniken viele Unklarheiten gibt, was die Berechnung oder Anspruch auf Mutterschutz betrifft. Dieser ergibt sich rechtlich aus dem Personenstandsgesetz.
Das bedeutet, sobald ein Sternenkind offiziell "beurkundet" wird, erhält die Mutter auch Mutterschutz.
Bei Kindern, die nach der Geburt kein
Lebenszeichen gezeigt haben, bekommt die Frau nur dann Mutterschutz, wenn das Kind über 500g ODER mindestens die 24. SSW erreicht hatte.
Die Länge des Mutterschutzes lässt sich so
berechnen: 8 Wochen nach der Entbindung + die nicht genommenen Wochen vor der Entbindung (insgesamt maximal 6 Wochen) + möglicherweise 4 Wochen, wenn das Baby unter 2.500g hat oder nach
ärztlicher Bescheinigung als Frühgeburt zählt. Bei Mehrlingsgeburten zählt das älteste und größte Kind.
Die Frauen, die ihr Kind vor der 24. SSW still zur
Welt gebracht haben, gibt es leider nur die Möglichkeit einer Krankschreibung.
Seit 2018 gibt es immer einen
4-monatigen Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt nach der 12.SSW, was die Trauer und Situation dieser Frauen wenigstens ein bisschen berücksichtigt.
Frauen nach einer Fehlgeburt müssen sich selbst um
eine Krankschreibung kümmern, die aber durchaus empfehlenswert ist, auch über einen längeren Zeitraum, um Zeit für die Trauer und Verarbeitung zu haben. Gleiches gilt natürlich für den Mann
und Vater. Hier helfen Hausärzt*innen oder Gynäkolig*innen weiter.
Weiter hilft das Wissen um eine betriebliche
Wiedereingliederung, also die Arbeitszeit zu Beginn zu reduzieren und langsam zu steigern.
Es gibt auch evtl. die Möglichkeit einer Reha oder
Kur nach einem Verlust.
Autorin dieses Artikels: Daniela Nuber-Fischer, Mitbegründerin unserer Plattform und jetzt zu finden unter www.sterneneltern-begleiten.de