Jede Frau hat Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme in der Zeit der Schwangerschaft sowie nach einer Geburt. Das gilt auch, wenn das Baby während der Schwangerschaft stirbt, egal wie früh.
Die Hebamme kann Eltern in Krisensituationen beraten und sich um das körperliche und seelische Wohlergehen der Mutter kümmern.
Wir haben Leonie Ebeling, Vorsitzende von Hebavaria e.V getroffen. Sie erklärt uns, warum ihr Verein nun auch explizit Frauen bei Fehlgeburt und stiller Geburt begleitet.
Denise Miethke ist Mutter von 3 Kindern, Hebamme in München und Trauerbegleiterin.
Sie teilt mit uns ihre Erfahrungen als Hebamme das "stille Wochenbett" zu begleiten und warum es so wichtig ist, dass auch Sternenmamas ihr Recht auf Hebammenbegleitung wahrnehmen.
Jede Frau hat Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme in der Zeit der Schwangerschaft sowie nach einer Geburt. Unabhängig von der Schwangerschaftswoche.
Wir erleben immer wieder, dass es unter Krankenkassen, Arbeitgebern und Kliniken viele Unklarheiten gibt, was die Berechnung oder Anspruch auf Mutterschutz betrifft. Wir führen hier genau auf, wie sich dieser berechnet.