München, Berlin, Karlsruhe, 9. November 2022: Vier Frauen, vertreten durch Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, haben Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Sie werden dabei durch den Verein für Feministische Innenpolitik unterstützt.
Gegenstand der Beschwerde ist der Umstand, dass Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche ihr Kind verlieren, keinen Mutterschutz erhalten und somit selbst am Tag einer Fehlgeburt bereits wieder arbeiten müssen.