Gestern war Daniela, unsere Mitbegründerin, in Berlin bei einem Panel des Vereins für Feministische Innenpolitik eingeladen zum Thema #gestaffeltermutterschutz.
Natascha Sagorski und Isa Gruetering haben Betroffene, Expert:innen und Politikerinnen zusammengebracht, um darüber zu sprechen, was wichtig ist für Familien nach einem Verlust in der Schwangerschaft.
Immer wieder berührend - die Geschichte von Marias
Fehlgeburten in Nataschas Buch „Jede 3. Frau“. Ein emotionaler Auftakt.
Prof. Dr. Remo Klinger erklärt klar und verständlich die wesentlichen Punkte der Verfassungsbeschwerde.
Kareen Dannhauer berichtet aus Hebammenperspektive wie es den Frauen und Familien bei einer Fehlgeburt ergeht.
Die Politikerinnen Maren Jasper-Winter (FDP), Leni Breymaier (SPD), Nina Stahr (Grüne) und Nicole Bauer (FDP) berichten von ihrem so wichtigen politischen Einsatz für die Belange
von Sterneneltern und welche strukturellen Veränderungen es braucht.
Daniela spricht über die Verarbeitung von Fehlgeburten, die viel mit dem Erleben der kleinen oder stillen Geburt zusammenhängen. Eine Fehlgeburt muss nicht zu einer psychischen
Erkrankung führen- aber dafür brauchen wir gute Unterstützung und Mutterschutz wäre ein wichtiger Baustein, damit Frauen sich diese Pause erlauben können.
Die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands Ulrike Geppert-Orthofer bringt es ganz am Ende des Panels auf den Punkt: wir brauchen viel mehr Wissen über Fehlgeburten
und dieses Wissen sollte am besten schon in der Schule vermittelt werden. Auch das ist ein Punkt auf unserem Forderungskatalog auf Landesebene.
Danke für die Einladung und Zusammenarbeit, es war großartig und erfüllt uns mit unendlicher Energie, uns gemeinsam für Frauen und Familien einzusetzen. ✨🧡
Hier der Hintergrund der
Verfassungsbeschwerde:
München, Berlin, Karlsruhe, 9. November 2022: Vier
Frauen, vertreten durch Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, haben Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Sie werden dabei durch den Verein für Feministische Innenpolitik
unterstützt.
Gegenstand der Beschwerde ist der Umstand, dass
Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche ihr Kind verlieren, keinen Mutterschutz erhalten und somit selbst am Tag einer Fehlgeburt bereits wieder arbeiten müssen.
„Als Frau Sagorski und Frau Grütering mit ihrem
Anliegen zu mir kamen, fand ich diese mir bis dato nicht bekannte Thematik sehr interessant. Ein Widerspruch ist uns dabei besonders ins Auge gefallen. Obwohl der Gesetzgeber durchaus erkannt
hat, dass ein Kündigungsschutz bereits ab der 12. Schwangerschaftswoche wegen der besonderen Situation der Frauen erforderlich und angemessen ist, gewährt er ihnen keinen Mutterschutz. Im
Ergebnis tritt die Situation ein, dass den Frauen zwar nicht gekündigt werden kann, wenn sie am Tag der Fehlgeburt nicht zur Arbeit gehen, sie sich aber gleichwohl arbeitsrechtswidrig verhalten,
wenn sie es ohne Krankschreibung tun, was viele Frauen in einen arbeitsrechtlichen Loyalitätskonflikt bringt“, so Klinger. „Im Ergebnis ist dies eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung
gegenüber denjenigen Frauen, die nach der 23. Schwangerschaftswoche ein totes Kind zur Welt bringen. Denn die besonderen Belastungen, die mit der Schwangerschaft und dem Tod des Kindes
zusammenhängen, treten anerkanntermaßen weit vor der 24. Woche ein. Eine solche Regelung ist verfassungswidrig“, so Klinger weiter.
Insgesamt vier Beschwerdeführerinnen legen nun mit Unterstützung des Vereins und der Kanzlei Geulen & Klinger Verfassungsbeschwerde ein. Alle vier Frauen erlitten Fehlgeburten (zwischen der 15. und 21. Schwangerschaftswoche), erhielten keinen Mutterschutz und hatten große Probleme, eine angemessene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten.